In zwei ganz unterschiedlichen
Kontexten sind religiöse Symbole in den letzten Tagen wieder
Gegenstand gesellschaftlicher Debatten geworden. Zum einen die
Attacke auf einen kippatragenden Israeli im Prenzlauer Berg in Berlin
durch einen Palästinenser, zum anderen durch die Anordnung, dass in
bayerischen Behörden demnächst verbindlich Kreuze hängen sollen.
Einmal geht es um die privaten Ausdruck
der persönlichen Religiosität, eine Einzelperson nimmt also ihr
Recht auf freie Religionsausübung in Anspruch1
und wird deshalb angegriffen; einmal geht es um die Geste eines sich
religiös-weltanschaulich neutral definierenden Staates, der sich
augenscheinlich in einer religiösen Tradition verorten will.